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Kosten und Honorargebühren

Gebühren Homöopath Peter Bergmann

Das Honorar für die Behandlung orientiert sich an den Beträgen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) und analog an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). In der Regel übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Behandlungskosten ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung privat tragen. Sie können diese aber als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen (siehe unten).

Interessierten biete ich zunächst eine kostenlose telefonische Beratung an. Im Rahmen dieser Beratung kann ich Ihnen eine Größenordnung der voraussichtlich zu erwartenden Behandlungskosten im ersten Jahr geben. Diese ist aber letztendlich abhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Für die homöopathische Anamnese- und Repertorisationsarbeit wird ein Stundensatz von € 85,- berechnet.

Gebührentabelle für Patienten

Homöopathische Akutanamnese (45–60 Min.)
Akutanamnese nach den Regeln der klassischen Homöopathie inkl. Fallanalyse/Repertorisation und Verschreibung.
€ 55,–
bis 85,–
Homöopathische kleine Anamnese
(60–90 Min) Umfassende Anamneseerhebung nach den Regeln der klassischen Homöopathie zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung, inklusive Fallanalyse, Repertorisation und Verschreibung. (30 GOÄ)
€ 100,–
Homöopathische Erstanamnese für Kinder unter 2 Jahren
Fallaufnahme ca. 1–2 Stunden (Gespräch), anschließend Fallanalyse, Repertorisationsarbeiten zur Mittelfindung und Verschreibung
(insges. 90–120 Min.)
€ 100,–
bis 115,-
Homöopathische Erstanamnese für Kinder bis 14 Jahren
Fallaufnahme ca. 1–2 Stunden (Gespräch), anschließend Fallanalyse, Repertorisationsarbeiten zur Mittelfindung und Verschreibung
(insges. 90–120 Min.)
€ 120,–
bis 135,-
Homöopathische Erstanamnese für Jugendliche und Erwachsene
Fallaufnahme ca. 1–2 Stunden (Gespräch), anschließend Fallanalyse, Repertorisationsarbeiten zur Mittelfindung und Verschreibung
(insges. 120–180 Min.)
€ 150,–
bis 180,–
Homöopathische Premiumanamnese für schwere, multiple und umfassende Pathologien
Fallaufnahme, mind. 4 x30 Min. (Gespräch), anschließend Fallanalyse und Repertorisationsarbeiten zur Mittelfindung und Verschreibung (insg. über 180 Min.) 
€ 180,–
bis 210,–
Homöopathische Folgebehandlung je nach Zeitaufwand
(45 bis 75 Min.)
€ 55,–
bis 90,–
Telefonische Beratung je nach Zeitaufwand € 13,50
bis 29,–

 

Bitte erfragen Sie bei Interesse weitere Leistungen, wie Injektionen, Reflexzonenbehandlungen u.a. in der Praxis.

Eine Reduktion für Studenten/innen, Arbeitslose und Personen ohne eigenes Einkommen ist möglich.

Gesundheitskosten sind steuerlich absetzbar:

Höhere Ausgaben für Arztbesuche oder Medikamente können Patienten sich zu Teil vom Finanzamt zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Grundsätzlich seien Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen und damit von der Steuer absetzbar. Allerdings erkenne das Finanzamt steuerlich nur die Kosten an, die nicht von Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen werden. Darüber hinaus werde den Steuerzahlern noch eine Eigenbelastung angerechnet.

Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen seien dann absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden, heißt es weiter. Frei verkäufliche Medikamente wie Kopfschmerztabletten ohne Verordnung seien allerdings ebenfalls abzugsfähig, wenn der Steuerzahler unter einer lange andauernden Krankheit leide und dies nachwiesen könne. Auch Kurbehandlungen könnten abgesetzt werden, wenn sie notwendig seien und dies durch ein amtsärztliches Attest belegt werden könne.

Generell sollten Patienten künftig alle Zuzahlungsbelege und Quittungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten für ihre Steuererklärung aufbewahren.

In der Regel übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Behandlungskosten ganz oder teilweise.